Da Übersetzungen eine besondere Art
von Dienstleistungen darstellen, werden sie nur zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Mit der
Erteilung eines Auftrags
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem vollen Umfang
von dem
Auftraggeber als anerkannt.
§
1 Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für
alle Verträge über Übersetzungsdienstleistungen zwischen
mir, Cristina
Blankenhorn (Übersetzer), und meinen Kunden (Auftraggeber), soweit
nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für mich nur
verbindlich, wenn ich
sie ausdrücklich schriftlich anerkannt habe.
§
2 Leistung des Übersetzers, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Die Übersetzung wird nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
schnellstens und mit größtmöglicher
Sorgfalt durchgeführt. Der Auftraggeber erhält die
vertraglich vereinbarte
Ausfertigung der Übersetzung.
2. Informationen und Unterlagen, die
zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, sind mir
rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen. Fehler, die sich aus der Nichterhaltung
dieser
Obliegenheiten, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
3. Die etwaige Verwendung einer spezifischen
Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung
ausdrücklich zu
vereinbaren.
4. Ich behalte mir vor, bei
Unklarheiten im Urtext beim Auftraggeber zurückzufragen. Ich habe
jedoch
wahlweise auch das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen eine
Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts zu erstellen.
§
3 Geheimhaltung
Alle Texte werden streng vertraulich
behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Ich verpflichte mich, Stillschweigen
über alle Tatsachen zu bewahren, die mir im Zusammenhang mit
meiner Tätigkeit
für den Auftraggeber bekannt werden.
§
4 Vergütung
1. Die Preise können auf Zeilen-
oder Wortbasis oder als Pauschalpreis vereinbart werden. Eine
Standardzeile
umfasst 55 Anschläge mit Leerzeichen. Korrekturlesen wird
entsprechend nach
Zeitaufwand berechnet.
2. Kostenvoranschläge können auf
Anfrage erteilt werden. Nach Überprüfung des Textes und
etwaiger Sonderwünsche
des Auftraggebers wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Maßgebend
für die
Berechnung ist jedoch die tatsächliche Länge des vom
Auftraggeber gelieferten
Textes oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.
3. Bei umfangreichen Aufträgen kann
eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig
gestellten
Textmenge verlangt werden.
4. Ist die Höhe des Honorars nicht
vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und
übliche
Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz
über die
Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen
aufgeführten Sätze als angemessen
und üblich.
§
5 Texteinstufung
Erst nach gründlicher Prüfung kann
die Schwierigkeit eines Textes und die für die Übersetzung
notwendige
Lieferzeit festgelegt werden. Die Einstufung der Schwierigkeit liegt im
Ermessen des Übersetzers. Allgemeine Texte sind alle Texte, die
eine einfache
Gesamtkomposition haben und nur einige Fach- oder Sonderbegriffe
enthalten.
Fachtexte sind technische Texte und Texte, welche eine schwere
Gesamtkomposition
oder zahlreiche Fachausdrücke haben, darunter
Bedienungsanweisungen, Verträge,
Geschäfts- und Forschungsberichte, anspruchsvolle
Geschäftkorrespondenz und
Werbematerial.
§
6 Aufträge und Liefertermine
1. Bei elektronischer Übermittlung
einer Auftragserteilung (per E-Mail), muss der Auftraggeber seine
Zustimmung
dem Auftrag deutlich hinfügen. Aufträge kommen nur zustande,
wenn diese vom
Übersetzer schriftlich bestätigt worden sind. (per Fax,
E-Mail, Post).
2. Ablieferungstermine werden erst
verbindlich, wenn sie vom Übersetzer schriftlich bestätigt
wurde. Sollte der
Übersetzer in Verzug geraten, muss der Auftraggeber dem
Übersetzer eine
angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom
Abschluss zurücktreten, wenn ihm die Übersetzung nicht bis zu
diesem Zeitpunkt
als versendet gemeldet werden kann.
§ 7 Stornierung eines
Übersetzungsauftrages
Storniert der
Auftraggeber einen Auftrag, werden bereits fertig gestellte Arbeiten
dem Auftraggeber
zur Verfügung gestellt und ihm berechnet. Die Geltendmachung eines
gegebenenfalls
weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 8 Mängelrügen
1. Bei allen eventuell
auftretenden Problemen wird zunächst um Rücksprache gebeten,
damit eine
einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
2. Der Auftraggeber hat
Anspruch auf Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenden
Mängeln. Der
Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer
Angabe des
Mangels geltend gemacht werden. Dies muss schriftlich innerhalb von 2
Wochen ab
Lieferung erfolgen, widrigenfalls gilt die Übersetzung als
mangelfrei.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn dem
Auftragnehmer keine
Möglichkeit zur Nachbesserung der Übersetzung innerhalb
angemessener Frist
gewährt wird (§ 633 BGB). Ist auch nach einer Nachbesserung
die Übersetzung für
den geplanten Verwendungszweck nachweislich ungeeignet, so hat der
Auftraggeber
das Recht auf Minderung oder Wandlung.
3. Weitergehende
Ansprüche des Auftraggebers oder eine Rückgriffhaftung bei
Schadensersatzansprüchen
Dritter sind ausdrücklich gegenüber dem Übersetzer
ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
1. Jegliche Haftung ist
in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrags
begrenzt.
Korrekturen durch Dritte entbinden den Übersetzer von der Garantie
und können ihm
nicht in Rechnung gestellt werden. Gewährleistungsansprüche
verjähren innerhalb
von sechs Monaten ab Liefertermin (§ 638 BGB). Für Fehler an
Übersetzungen, die
vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige
Informationen oder
fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernimmt der
Übersetzer keine
Haftung.
2. Der Übersetzer haftet
in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die
Haftung bei
leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten
ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen
Dritter ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
3. Der Übersetzer haftet
nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch
unrichtige,
unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt
Informationen oder
Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche Quelltexte
verursacht werden.
4. Für Beschädigung oder
Verlust auf dem Versandweg haftet der Übersetzer nicht.
5. Bei der
Nichteinhaltung eines Liefertermins auf Grund Ausfall der
Stromversorgung oder
Telekommunikationseinrichtungen, Verkehrsstörungen oder
plötzliche Erkrankung
des Übersetzers kann keine Haftung übernommen werden. In
Fällen höherer Gewalt
(z.B. Streik, Aufruhr, Naturkatastrophen) und sonstige vom
Übersetzer nicht zu
vertretende Hindernisse, ist der Übersetzer berechtigt, entweder
vom Vertrag
zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen
angemessenen Nachfrist
zu verlangen. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Ausübung des
Rücktrittrechts
einer Partei bereits durchgeführte Arbeiten sind in jedem Fall
auszugleichen.
§ 10 Versand
Der Auftraggeber
bestimmt, auf welchem Medium und über welchen Versandweg die
Übersetzung zu
liefern ist. Auf Wunsch des Auftraggebers kann ein elektronischer
Versandweg
(E-Mail) gewählt werden. Die Kosten für Express- und
Kuriersendung werden
weiter verrechnet. Die Versandgefahr geht mit Übergabe an die Post
oder den
Kurier oder Boten auf den Auftraggeber über.
§ 11 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
1. Sollte der Übersetzer
aufgrund einer Übersetzung wegen Verletzung eines bestehenden
Urheberrechts
(Copyright) in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter
geltend gemacht,
so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Übersetzer in vollem
Umfang hiervon
freizustellen.
2. Die Übersetzung
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der
künftig
entstehenden Forderungen Eigentum des Übersetzers.
3. Der Übersetzer behält
sich sein Urheberrecht vor. (§ 3 UrhG)
§ 12 Zahlungsbedingungen
1. Das Honorar ist
innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig.
Skontoabzüge werden
grundsätzlich nicht gewährt.
2. Im Einzelfall können
gesonderte Zahlungsfristen vereinbart werden. Bei
Großaufträgen kann der
Übersetzer Abschlagzahlungen verlangen, die in vereinbarten
Abständen nach
Lieferung der bereits erbrachten Leistungen fällig werden.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
1. Bei Meinungsverschiedenheiten,
die einen Auftrag, dessen Durchführung, eventuelle Mängel,
sich ergebende
Ansprüche oder andere Aspekte der vertraglichen Beziehungen
betreffe, gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten einzelne der
vorgenannten Auftragsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder
werden, so
wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen der
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die fraglichen
Bedingungen sind in diesem Fall
durch andere
Bestimmungen zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Absichten den
beanstandeten Bedingungen möglichst nahe kommen.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für beide Parteien ist, soweit rechtlich zulässig, der
Geschäftssitz des Übersetzers.
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